Eine Fotolizenz ist eine Vereinbarung zwischen Fotograf und Kunde, die bestimmte Rechte zur Nutzung der Bilder in einem kommerziellen Umfeld einräumt. Der Kunde darf die Bilder innerhalb der Parameter der Fotolizenz verwenden, die im Vorfeld des Projekts ausgehandelt werden.
Nutzungsrechte definieren auch die Vergütung der Urheber für das kreative Werk. Das Honorar bei einem Buch richtet sich zum Beispiel nach der Höhe der Auflage oder der verkauften Exemplare. Die Tantiemen eines Songs richten sich danach, wie oft dieser im Radio gespielt oder gestreamt wird.

Um diese Idee besser zu verstehen, nehmen wir einen Architekten, der ein Gebäude entwirft, als Beispiel. Dieser Entwurf gehört immer dem Architekten, auch wenn jemand das Gebäude kauft und besitzt. Der Eigentümer des Gebäudes hat das Recht, dieses zu nutzen, nicht aber das Recht, Pläne oder das architektonische Konzept zu verkaufen. In der Fotografie gilt das selbe Prinzip.
Die Vergütung eines Architekturfotos gestaltet sich danach, in welchen Medien die Aufnahme verwendet wird und wie groß die potenzielle Menge der Betrachter sein wird.
Nutzungsrechte. maßgeschneidert.
Um die Reichweite im Vorfeld einzugrenzen, stehen verschiedene Nutzungsrechte zur Auswahl. Du kannst dich für genau die Nutzungsrechte entscheiden, die du benötigst. Das kann bei der Beauftragung geschehen, aber auch Jahre nach Herstellung der Aufnahme – und je nach Verwendungszweck maßgeschneidert werden.
Alle angebotenen Nutzungsrechte sind zeitlich und geografisch uneingeschränkt nutzbar. Lediglich die inhaltliche Verwendung wird dadurch limitiert.
Werfen wir einen Blick darauf, welche Nutzungsrechte zur Verfügung stehen:
• Selbstpräsentation
• Social-Media
• Architekturpreise / Tag der Architektur
• Redaktionelle Pressenutzung / Buchpublikation
• PR-Artikel / Corporate Publishing
• Ausstellungen und Messen, durch Dritte kuratiert
• Weitergabe an beteiligte Dritte
• Sondernutzungsrechte
Wichtig zu wissen.
Als Kunde erwirbst du immer das Nutzungsrecht am Bild, nie das Bild selbst. Dessen ungeachtet hat der Urheber grundsätzlich immer das Recht, das Bild weiter zu verkaufen (Lizenzierung an Dritte) und auch für eigene Zwecke zu nutzen – zum Beispiel als Referenz auf seiner Website oder auf Social Media.

Selbstpräsentation. Kategorie A
Mit diesem Nutzungsrecht wird die Bildnutzung auf die eigenen, selbst kuratierten Vermarktungskanäle des Auftraggebers festgelegt. Zu diesen Kanälen zählen:
• Die eigene Website und Präsentationen
• Nicht zum Verkauf bestimmte eigene Drucksachen wie Image-Folder
• Eigens durchgeführte Ausstellungen
• Eine Werkmonographie – wenn diese vom Auftraggeber selbst verlegt wird
Dieses Nutzungsrecht wird am häufigsten erworben und deckt die allermeisten Verwendungszwecke im beruflichen Alltag ab. Solltest du unsicher sein, ob das auch für dich zutrifft – kontaktiere mich einfach, ich helfe gerne.

Social Media. Kategorie B.
Während die Verwendung in eigenen Medien selbst kontrolliert werden kann, ist dies bei Social-Media-Kanälen wie Facebook und Instagram oder externen Plattformen nicht der Fall. Social-Media-Kanäle und Online-Portale, auf denen Bildmaterial einer Community dargeboten wird, sichern sich schon während der Profilerstellung durch die Zustimmung zu den AGB die unbegrenzte Weiterverwendung der geposteten Bilder.
Als Kunde bist du nicht Urheber der Fotos und kannst daher die Nutzungsrechte auch nicht übertragen. Möchtest du die Bilder auf deinen Social-Media-Kanälen wie Facebook, Instagram oder Twitter sowie für Architektenprofile auf Webportalen wie nextroom.at nutzen, sind die entsprechenden Nutzungsrechte für Social Media sehr wichtig!

Architekturpreise / Tag der Architektur. Kategorie C.
Nimmt ein Architekt oder eine Architektin an einem Architekturpreis oder beim von der Architektenkammer veranstalteten Tag der Architektur teil, wird dies in der Regel durch den Preisauslober bzw. Veranstalter im Vorfeld kommuniziert. Für die Vermarktung kann ein Medien-Mix entstehen – zum Beispiel die Nutzung von Bildmaterial in Veranstalter-Broschüren, auf der Veranstalter-Website oder in Pressemeldungen auf externen Portalen.
Wichtig ist, dass der Veranstaltung kein wirtschaftliches Interesse zugrunde liegt, sondern sie gänzlich der Steigerung des Ansehens und/oder der öffentlichen Wahrnehmung von Architektur dient.

Redaktionelle Pressenutzung / Buchpublikation. Kategorie D.
Einer der wichtigsten Kanäle für Architekten ist die Presse. Daher ist es sinnvoll, entsprechende Rechte zur Nutzung des Bildmaterials zu erwerben. Damit können Aufnahmen Tages- und Wochenzeitungen, Monatsmagazinen, Fachpublikationen sowie Online-Zeitungen für unentgeltliche, redaktionelle Einbindung zur Verfügung gestellt werden.
Verlage, die Architekturfotografien in ihren Publikationen nutzen möchten, verfolgen meist ein wirtschaftliches Interesse und nutzen die Fotografien zur Wertschöpfung der eigenen Publikation. Die richtige Vorgehensweise eines Verlags ist, beim Fotografen selbst die Nutzung seiner Bilder anzufragen und diese korrekt zu lizenzieren. Eine Anfrage von Verlagen und Internet-Blogs beim Auftraggeber ist nur dann korrekt, wenn dieser die entsprechenden erweiterten Nutzungsrechte dieser Kategorie erworben hat.
Sobald jemand Dritter durch Verwendung der von dir lizenzierten Bilder eine Aufwertung seines Produkts und dadurch verbunden einen finanziellen Mehrwert erfährt, sind erweiterte Nutzungsrechte notwendig. Entweder du als Auftraggeber erwirbst diese und stellst sie zur Verfügung, oder dieser Dritte erwirbt die separaten Nutzungsrechte direkt beim Fotografen.

PR-Artikel / Corporate Publishing. Kategorie E.
Im Gegensatz zu Kategorie D geht es hierbei um die Intention des Architekten. Die Fragen, ob der Architekt für die Platzierung des Bildmaterials bezahlt und ob er die Bilder in werblichen Publikationen Dritter platzieren möchte, spielen eine entscheidende Rolle.
Die Lizenzierung von Bildern zur Nutzung in PR-Artikeln ist dann zwingend notwendig, wenn diese nicht durch eine unabhängige Redaktion erstellt werden oder von Verlagen nur dann publiziert werden, wenn der Auftraggeber für die Veröffentlichung bezahlt. Im Architekturbereich betrifft das unter anderem die Medien Cube, Architektur Nord oder Bauwelt (z. B. Rubrik „Im Gespräch“). Gleiches gilt für Corporate-Publishing-Magazine eines Unternehmens.
Handelt es sich um eine unentgeltliche, redaktionelle Einbindung in einer Zeitung oder einem Magazin, dann kommt Nutzungsrecht „Kategorie D“ zum Einsatz.

Ausstellungen und Messen, durch Dritte kuratiert. Kategorie F.
Während bei Architekturpreisen (Kategorie C) die Selbstvermarktung des Architekten im Fokus steht, haben von Dritten kuratierte Veranstaltungen vor allem für die Dritten selbst einen großen Nutzen. Stellt zum Beispiel ein Architekturmuseum oder eine Immobilienmesse die Werke eines Architekten aus, so dient dies zur Gewinnung von Besuchern und generiert dadurch für den Veranstalter selbst Wertschöpfung.
Entweder du als Auftraggeber erwirbst die Nutzungsrechte und stellst diese dann dem Veranstalter zur Verfügung, oder du verweist den Veranstalter direkt an den Architekturfotografen, um selbst für rechtliche Klarheit zu sorgen.

Weitergabe an beteiligte Dritte. Kategorie G.
Die letzte Kategorie der Nutzungsrechte betrifft die am Bauwerk beteiligten Unternehmen. Denn häufig möchte nicht nur der Auftraggeber (Architekt, Bauherr) Bilder des Bauwerks nutzen, sondern auch andere am Bau beteiligte Dritte. Da diese Projektpartner (Unternehmen und Gewerke) nicht im direkten Vertragsverhältnis mit dem Architekturfotografen stehen, dürfen sie ohne die Einholung bzw. den Erwerb der Nutzungsrechte die Bilder weder in eigenen, noch in externen Medien publizieren. Hier verhält es sich wie mit den Verlagen (Kategorie D): Am Bau beteiligte Gewerke müssen sich für die Nutzung der Bilder an den Fotografen wenden.
Fallbeispiel
Du erwirbst diese Nutzungsrechte, wenn du als ursprünglicher Auftraggeber die Bilder auch am Projekt beteiligten Dritten (Bauunternehmer, Fassadenbauer, Bodenleger, Tischler, …) zur Verfügung stellen willst. Wirst du jedoch von einem dieser Partner auf die Nutzung der von dir bereits erworbenen (lizenzierten) Bilder angesprochen, informiere idealerweise mich darüber und leite die Anfrage direkt weiter. Ich werde dann separate Nutzungsrechte mit dem beteiligten Unternehmen oder Gewerk vereinbaren. Ich gewähre aber auch Sonderkonditionen, wenn du als Auftraggeber eine separate Nutzungslizenz erwerben möchtest – beispielsweise für den Bauherrn.
Sonderfall: Cost Sharing
Schließen sich mehrere Firmen vor der Beauftragung des Fotografen zusammen und erteilen gemeinsam den Auftrag, können viele Kosten (Honorar, digitaler Workflow und Reisekosten) gesplittet werden. In dieser Tabelle siehst du, dass sich Einsparungen bis zu 40 Prozent ergeben.
Architekturfotografen verlangen hier meist pro Projektpartner eine Pauschale oder geben Rabatte auf das Grundhonorar für die zusätzliche Nutzung. Jede beteiligte Firma schließt dann die für ihre jeweiligen Zwecke passenden Nutzungsrechte mit dem Fotografen ab.

Sondernutzungsrechte. Kategorie H.
Verzicht auf Namensnennung.
Wünscht du keine Nennung des Fotografen – weil du nicht preisgeben möchtest, mit welchem Architekturfotografen du zusammenarbeitest, oder die Namensnennung einfach nicht ins Layout passt – verzichtet der Fotograf auf diesen gesetzlichen Anspruch der Namensnennung. Für ihn hat dies direkten Einfluss auf seine Reputation und Werbewirksamkeit, da nicht mehr klar erkennbar ist, dass er der Urheber der Aufnahmen ist. Du kannst alternativ die Bildnutzungsrechte gegen Entgelt erweitern, wenn die Namensnennung explizit vermieden werden soll. Oder wir finden gemeinsam einen Kompromiss – wie zum Beispiel die Namensnennung am Ende eines Artikels oder im Footer einer Website.
Exklusive Nutzungsrechte.
Ein Auftraggeber kann mit dem Fotograf die ausschließliche Nutzung der Bilder (kein Weiterverkauf an Dritte) vereinbaren. Das Exklusivrecht verhindert somit eine nicht gewünschte Publikation der Bilder – dem Fotograf entgeht damit natürlich eine zusätzliche Vermarktungsmöglichkeit.
Uneingeschränkte Nutzungsrechte.
Möchtest du als Auftraggeber eine umfassende und administrativ unkomplizierte Kombination aller Nutzungsrechte an einem Bild, kann dies individuell vereinbart werden.
Artikel basierend auf https://de.wikipedia.org/wiki/Architekturfotografie#Inhaltlich_beschränktes_Nutzungsrecht_in_der_Architekturfotografie
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